Reinigung und Umwelt?

Wie Sie auf den vorherigen Web Seiten lesen konnten, wird bei uns neben dem Wasser auch mit Perchlorethylen als Lösemittel gereinigt.

Dieses Lösemittel birgt auf der einen Seite sehr viele Vorteile, ist aber aus umwelttechnischer Sicht nicht als harmlos einzustufen und zu unterschätzen. Aus diesem Grund unterliegen alle Textilreinigungen, die mit diesem Lösemittel arbeiten, vielen Umweltauflagen die von den entsprechenden Behörden beaufsichtigt und kontrolliert werden. Zudem sind wir angehalten über alle Vorgänge Buch zu führen. Diese Aufzeichnungen sind aufzubewahren und den Behörden in regelmäßigen Abständen vorzulegen.

Folgend ein paar Informationen zum Lösemittel und den Behörden, denen wir Rede und Antwort stehen müssen. Als Alternative zum Lösemittel Perchlorethylen steht zur Zeit Kohlenwasserstoff (KWL) zur Verfügung. Geforscht wird, ob es möglich ist, unter den Gesichtspunkten Umwelt, Effizienz und Wirtschaftlichkeit, mit flüssigem Kohlendioxid (CO2) zu reinigen. Ein entgültiges Ergebnis ist noch nicht absehbar. Die erste Maschine wurde im November 1999 vorgestellt.

Perchlorethylen:

Eine klare, geruch.- und geschmacklose Flüssigkeit.
Spez. Gew. 1,62 [Wasser 1]
Siedepunkt 121°
Zersetzungspunkt 150°
Gefrierpunkt – 22,3°
Löslichkeit in Wasser 0,16g/kg
Verdunstungszahl 9,5 [Äther 1]

Behörden und Ämter Umweltamt:

Überprüfung der jährlichen Abnahme der Reinigungsmaschinen, bestimmungsgerechte Abfallentsorgung, Einhaltung der Grenzwerte für Restgaskonzentration in der Luft.

Untere Wasserbehörde:

Überprüfung der Kontaktwasseraufbereitungsanlage

Gewerbeaufsichtsamt:

Berufsgenossenschaft:

Arbeitsplatzschutzmaßnahmen.

Teilweise überschneiden sich die Kompetenzen der einzelnen Behörden, so das einzelne Bereiche doppelt überprüft werden. Somit wird dafür gesorgt, daß sachgerecht mit dem Lösemittel umgegangen wird, um Mensch und Umwelt nicht zu belasten.